Das Bildungspaket der Bundesrepublik Deutschland beschreibt Maßnahmen, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugutekommen, deren Eltern die Bildungs- und Teilhabeleistungen der Kinder am sozialen Leben nicht garantieren können. Durch das Bildungspaket soll sichergestellt werden, dass jedes Kind und jeder junge Erwachsene die Chance erhält, die Möglichkeiten der Bildung in Deutschland voll auszuschöpfen – unabhängig von der jeweiligen finanziellen Situation oder den Ressourcen der Eltern.
Die Leistungen des Bildungspaketes sind finanzieller Natur und unterstützen die Kinder direkt. Da sie dazu gedacht sind, die finanzielle Last der Eltern zu verringern, müssen sie nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich entsprechend um einen Zuschuss. Dieser muss beantragt werden, ist zweckgebunden und umfasst teilweise nur Anteile an den von den Eltern zu tragenden Kosten.
Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?
Ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren Familie nachweislich über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten für Bildungs- und Teilhabeleistungen am sozialen Leben zu gewährleisten. Der bestehende Bezug von Sozialleistungen ist allerdings keine Voraussetzung für Leistungen des Bildungspaketes. Werden allerdings bereits soziale Unterstützungen bezogen, ist die Beantragung in der Regel einfacher. Dazu gehören Empfänger von
- Kinderzuschlag (jetzt Anspruch prüfen mit dem Kinderzuschlag Rechner)
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungsgesetz
Kinder in Kindertagesstätten und Kindergarten
Je nach finanzieller Aufstellung der Familie greift das Bildungspaket teilweise bereits für Kindergartenkinder beziehungsweise für Kinder in KiTas. Im entsprechenden Fall werden die Kosten für den Kindergarten- bzw. Kitaplatz über das Bildungspaket finanziert.
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Dies bedeutet, dass Aktivitäten wie beispielsweise die Mitgliedschaft im Sportverein über das Bildungspaket finanziert werden können. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben werden ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr unterstützt. Leistungen für Bildung (siehe nächster Punkt) werden ebenfalls übernommen.
Junge Erwachsene (vom 19. bis zum 25. Lebensjahr)
Leistungen für Bildung können Schülerinnen und Schüler auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres beanspruchen, wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten und eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Dies betrifft beispielsweise Kostenübernahmen für Lernförderung, Mittagessen und Schülerbeförderung sowie eine Pauschale von 195 € für den Schulbedarf.
Werden Leistungen im Voraus bezahlt?
Grundsätzlich gilt, dass das Bildungspaket keine Vorauszahlungen leistet. Der Betroffene ist in der Pflicht, die Zahlungsaufforderung vorzulegen (z.B. den Elternbrief mit der Bitte zur Überweisung) oder nachzuweisen, dass er der entsprechenden Aufforderung bereits nachgekommen ist. Im ersten Fall wird die notwendige Summe direkt durch das Amt an den Zahlungsempfänger überwiesen oder dem Antragsteller bar übergeben. Im zweiten Fall wird dem Antragsteller das Geld direkt erstattet.
Wie hoch ist das Bildungspaket?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung des Bildungspaketes ist von der Art der Unterstützung abhängig und kann nicht pauschal bestimmt werden. Zudem beansprucht nicht jeder Antragsteller alle Leistungen in vollem Umfang, beispielsweise weil die Leistungen nicht anfallen oder weil die Familie sie selbst tragen kann. Nachfolgend werden die zentralen Leistungen des Bildungspaketes vorgestellt sowie wichtige Hinweise gegeben, die bei der Beantragung beachtet werden müssen.
Bereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes
Das Leistungsspektrum des Bildungspaketes gliedert sich in sechs Bereiche, die zum einen den Bereich Schule und zum anderen den Freizeitbereich umfassen:
Mittagessen in Schule, Kindergarten oder KiTa
Das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schulmensa oder der Kindertagesstätte ist gesichert und kostenfrei für alle unterstützungsbedürftigen Kinder. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Kinder aus finanziell bedürftigen Familien ein warmes Mittagessen erhalten können.
Schulbedarf
Alle Kosten, die für den persönlichen Schulbedarf anfallen, werden pro Schuljahr mit einer Pauschale von 195 € unterstützt. Davon werden 130 € für das 1. Halbjahr und 65 € für das 2. Halbjahr ausgezahlt. Das Geld ist dafür zu verwenden, um die erforderliche Ausstattung zu kaufen, die nötig ist, damit das Kind das Schuljahr erfolgreich absolvieren kann. Hierunter fallen beispielsweise das Sportzeug, Schulranzen sowie Hefte und Stifte. Der Zeitpunkt der Auszahlung ist jeweils der 1. August und der 1. Februar des Schuljahres. Ein gesonderter Antrag für den Bezug dieser Pauschale ist nicht notwendig, wenn die Eltern bereits Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhält, bekommt die Pauschale für den Schulbedarf nur dann, wenn ein gesonderter Antrag gestellt wird.
Schülerbeförderung – Fahrkarten
Der Transport der Kinder zur Schule wird ebenfalls über das Bildungspaket sichergestellt. Familien werden die tatsächlichen Kosten des Transportes erstattet, wenn der Schulweg eine bestimmte Entfernung in Kilometern übersteigt. Diese ist je nach Bundesland unterschiedlich definiert. Ein Eigenanteil wegen privater Nutzung des Tickets entfällt. Ebenso wird die Definition der Einschränkung der Unterstützung auf den Weg zur nächstgelegenen Schule ausgeweitet. Es werden die Kosten eines Tickets bis zur nächstgelegenen Schule unterstützt, die zu den Wahlschwerpunkten des Schülers passt. Kosten für eine private Beförderung werden nur übernommen, wenn keine öffentliche Alternative existiert. Für jedes Kind muss ein individueller Antrag gestellt werden, Fahrbelege und Tickets sollten in jedem Fall aufbewahrt werden.
Ausflüge mit der Schule und Kindergarten
Unter diesen Begriff fallen beispielsweise Wandertage, eintägige sowie mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten. Die Kosten, die durch die Schule oder die Kindertagesstätte berechnet und angegeben werden, werden vom Bildungspaket vollständig getragen. Extra-Zuwendungen für die Kinder in Form von Taschengeld gibt es allerdings nicht. Für den Zeitraum, in dem eine Unterstützung durch das Bildungspaket gilt, werden alle Tagesausflüge mit einem Antrag abgedeckt; Unterstützungen für Klassenfahrten müssen jedoch einzeln beantragt werden. Der Antrag zur Übernahme der Kosten ist für jedes Kind separat zu stellen.
Nachhilfe und Lernförderung
Zudem wird im Rahmen des Bildungspaketes die Nachhilfe bedürftiger Schüler unterstützt. Kostenlose schulinterne und schulnahe Angebote sind immer zu bevorzugen. Nur wenn es keine solchen Angebote gibt, kann eine externe Nachhilfe gewählt werden. Die Kosten werden vollständig übernommen. Es ist jedoch notwendig den Bedarf von der Schule bestätigen zu lassen. Dies ist allerdings formlos möglich, es reicht die Angabe des Faches und die voraussichtliche Länge der Nachhilfe durch die Schule. Die Versetzung muss nicht explizit gefährdet sein. Anträge auf Lernförderung müssen separat gestellt werden.
Gemeinschaftliche Aktivitäten und kulturelle Bildung
Pauschal werden im Bildungspaket 15 € monatlich bereitgestellt. Diese dienen der Bezuschussung von Vereinsaktivitäten (z.B. Fußballverein), Unterricht in einer Musikschule, gemeinschaftlichen Aktivitäten, die zur kulturellen Bildung beitragen, sowie für Ferienangebote. So soll sichergestellt werden, dass auch Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit bekommen, in ihrer Freizeit Vereinsaktivitäten nachzugehen. Der Antrag ist für jedes Kind einzeln zu stellen. Der Antragsteller muss die Zahlungsaufforderung vorlegen.
Antrag auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Generell gilt, dass Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (außer bei Bezug von Bürgergeld) nur auf Antrag gewährt werden. Dabei sollte der Antrag dort gestellt werden, von wo bereits Leistungen bezogen werden. Wer Bürgergeld bekommt, hat automatisch Anspruch auf Leistungen für Bildungs- und Teilhabe, da diese Anträge aneinander gekoppelt sind. Einige Leistungen wie die Nachhilfe müssen allerdings immer extra beantragt werden. Da es von Ort zu Ort unterschiedlich ist, wer im individuellen Fall zuständig ist, ist es nicht sinnvoll, hier generelle Angaben zu machen, die im Einzelfall falsch sein könnten.
Der geeignete Ansprechpartner ist in jedem Fall das örtliche Rathaus oder Bürgeramt. Dort können Antragsteller an die jeweils zuständige Stelle weiterverwiesen werden. Es lohnt sich dort anzurufen oder einen Blick auf die städtische Internetseite zu werfen, bevor man vor Ort vorstellig wird. So können eventuell unnötige Wartezeiten vermieden werden. Viele Kommunen stellen bereits online Hinweise zur Verfügung, welche Dokumente zur Beantragung benötigt werden, sodass eine reibungslose Antragstellung erfolgen kann.