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KiZ F.A.Q.

Wichtige Fragen rund um den Kinderzuschlag

Was ist der Kinderzuschlag?

Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine staatliche Leistung, die finanzschwache Familien unterstützen soll. Viele Eltern gaben zwar genug Mittel für sich selbst, jedoch nicht für ihre Kinder zur Verfügung. Der Kinderzuschlag dient insbesondere dazu, diese Familien vor der Hartz IV Bedürftigkeit zu schützen. Familien, die sich bereits im Hartz IV Bezug befinden, haben daher keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag.

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Um Anspruch auf den Kinderzuschlag zu haben, dürfen Eltern kein Hartz IV beziehen und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier: Kinderzuschlag Anspruch und Bezugsdauer.

Wie berechnet sich der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag berechnet sich aus dem Gesamtbedarf der Eltern und deren Einkommen sowie Vermögen. Mehr Infos zur Berechnung des Kinderzuschlages hier: Anrechnung von Einkommen und Vermögen beim Kinderzuschlag

Wie viel Kinderzuschlag gibt es höchstens pro Kind?

Der Höchstsatz des Kinderzuschlages pro Kind beträgt 185 Euro.

Gibt es eine Mindesteinkommensgrenze?

Die Mindesteinkommensgrenze beim Kinderzuschlag beträgt 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare. Mehr Infos zu Einkommensgrenzen hier: Einkommengrenzen beim Kinderzuschlag.

Wo liegt die Höchsteinkommensgrenze?

Die Höchsteinkommensgrenze wurde zum 01. Januar 2020 abgeschafft. Dadurch soll auch Familien mit höherem Einkommen der Zugang zum Kinderzuschlag ermöglicht werden.

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?

Um den Kinderzuschlag zu beantragen, ist ein Formular notwendig. Dieses Formular ist online erhältlich (hier) und muss bei der zuständigen Familienkasse eingereicht werden. Alle Infos zum Antrag auf Kinderzuschlag finden Sie hier: Kinderzuschlag Antrag.

Wann wird der Kinderzuschlag ausgezahlt?

Die Auszahlungstermine für den Kinderzuschlag orientieren sich an denen des Kindergeldes. Die Termine für das Jahr 2021 stehen bereits fest und sind hier zu finden: Kindergeldauszahlung

Wer erhält den Kinderzuschlag?

Es kann immer nur ein Elternteil den Kinderzuschlag erhalten. Eine Aufteilung oder ein Splitting der Auszahlung ist nicht möglich. Nur derjenige, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat, kommt für den Kinderzuschlag infrage.

Was ändert sich in der Corona-Krise am Kinderzuschlag?

In der Corona-Krise soll der Zugang zum Kinderzuschlag für bedürftige Familien erleichtert werden. Damit mehr Familien von der staatlichen Unterstützung profitieren können, fällt beispielsweise die Vermögensprüfung der Antragssteller weg. Alle weiteren Änderungen und Maßnahmen zum Notfall KiZ finden Sie hier: Notfall Kinderzuschlag in der Corona-Krise