Neben dem Kindereinkommen und dem Einkommen der Eltern wird beim Kinderzuschlag auch vorhandenes Vermögen berücksichtigt und muss daher beim Antrag angegeben werden. Übersteigt das Vermögen die geltenden Freibeträge für „erhebliches“ Vermögen, wird es auf den Kinderzuschlag angerechnet und kann die Auszahlung mindern.
Erhebliches Vermögen
Als erheblich im Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag gilt Vermögen, welches gemäß § 12 SGB II folgende Beträge übersteigt:
- 40.000 EUR für Antragsteller
- 15.000 EUR für jede weitere Person im Haushalt
Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind kommt auf 55.000 EUR (40.000 EUR Mutter + 15.000 EUR Kind). Vermögen, welches diesen Freibetrag übersteigt, wird auf die Auszahlung angerechnet.
Alle Auszahlungstermine für den Kinderzuschlag im Überblick
Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Kindern kann 85.000 EUR (40.000 EUR Antragsteller + 15.000 EUR Partner + 15.000 Kind 1 + 15.000 Kind 2) anrechnungsfrei besitzen. Erst Vermögen oberhalb dieser Summe mindert den Kinderzuschlag.
Vermögen übersteigt Freibetrag
Liegt das zu berücksichtigende Vermögen über dem Freibetrag aber unter dem Anspruch auf Kinderzuschlag (Kinderzuschlag Rechner) im ersten Monat, wird der Kinderzuschlag im ersten Monat um das übersteigende Vermögen gekürzt. Ab dem Folgemonat gilt das Vermögen als verbraucht und der Kinderzuschlag wird in voller Höhe (unter Berücksichtigung des Einkommens) ausgezahlt.
Übersteigt das anzurechnende Vermögen die Höhe des Kinderzuschlags im ersten Monat, wird Kinderzuschlag nicht bewilligt. Erst wenn das Vermögen bis zur Höhe des Freibetrags aufgebraucht ist, kann erneut ein Antrag auf Kinderzuschlag gestellt werden.
Was zählt zum anrechenbaren Vermögen?
Spricht der Gesetzgeber von Vermögen, meint er alle verwertbaren Vermögensgegenstände, die zur finanziellen Sicherung des Unterhalts genutzt werden können.
- bisher nicht vermietetes und / oder ungenutztes Wohneigentum
- nicht verwendete Grundstücke und Immobilien
- Wertpapiere (Aktien, Anleihen, etc.)
- Bausparguthaben
- Bargeldreserven
- Sparguthaben (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, Termingeld, etc.)
- Girokonto Guthaben
Welche Einkommensgrenze gilt für den Kinderzuschlag?
Nicht anrechenbares Vermögen
- angemessener Hausrat
- angemessenes Auto oder anderes Kfz (15.000 EUR für ein Auto pro Person sind angemessen)
- Altersvorsorge-Verträge
- selbst bewohntes Wohneigentum, soweit angemessen:
- bis 140m² Wohnfläche für ein eigenes Haus
- bis 130m² Wohnfläche für eine Eigentumswohnung
- bei mehr als vier Personen zusätzlich 20m² Wohnfläche für jede weitere Person
Fragen zum Kinderzuschlag?
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