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Anrechnung von Vermögen beim Kinderzuschlag

Neben dem Einkommen wird beim Kinderzuschlag auch vorhandenes Vermögen berücksichtigt und muss daher beim Antrag angegeben werden. Übersteigt das Vermögen die geltenden Freibeträge für „erhebliches“ Vermögen, wird es auf den Kinderzuschlag angerechnet und kann die Auszahlung mindern.

Erhebliches Vermögen

Als erheblich im Zusammenhang mit dem Kinderzuschlag gilt Vermögen, welches folgende Beträge übersteigt:

  • 40.000 EUR für Antragsteller
  • 15.000 EUR für jede weitere Person im Haushalt

Beispiel 1: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind kommt auf 55.000 EUR. Vermögen, welches diesen Betrag übersteigt, wird vollständig auf den Anspruch angerechnet. (40.000 EUR Mutter + 15.000 EUR Kind)

Beispiel 2: Eine Familie mit zwei Kindern kann 85.000 EUR anrechnungsfrei besitzen. Erst Vermögen oberhalb dieser Summe mindert den Kinderzuschlag. (40.000 EUR Antragsteller + 15.000 EUR Partner + 15.000 Kind 1 + 15.000 Kind 2)

Was zählt zum anrechenbaren Vermögen?

Spricht der Gesetzgeber von Vermögen, meint er alle verwertbaren Vermögensgegenstände, die zur finanziellen Sicherung des Unterhalts genutzt werden können.

  • bisher nicht vermietetes und/oder ungenutztes Wohneigentum
  • nicht verwendete Grundstücke und Immobilien
  • Wertpapiere (Aktien, Anleihen, etc.)
  • Bausparguthaben
  • Bargeldreserven
  • Sparguthaben (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, Termingeld, etc.)
  • Girokonto Guthaben

Nicht anrechenbares Vermögen

  • angemessene und selbst bewohnte Immobilie (gemäß Vorgabe)
  • angemessener Hausrat
  • Altersvorsorge

Wird Vermögen auf Kinderzuschlag angerechnet?

Das anrechenbare Vermögen wird anteilig vom Kinderzuschlag abgezogen. Als anrechenbares Vermögen beim Kinderzuschlag gelten grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände, die zur finanziellen Sicherung des Unterhalts genutzt werden können. Dazu zählen:
– bisher nicht vermietetes und/oder ungenutztes Wohneigentum
– nicht verwendete Grundstücke und Immobilien
– Wertpapiere (Aktien, Anleihen, etc.)
– Bausparguthaben
– Bargeldreserven
– Sparguthaben (Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld, Termingeld, etc.)
– Girokonto Guthaben