Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Sozialleistung für einkommensschwache Eltern, die von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt monatlich bis zu 297 € je Kind. Der Zuschlag soll das Einkommen der Eltern aufstocken und hauptsächlich verhindern, dass Eltern „nur“ aufgrund der Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
Wer bekommt Kinderzuschlag?
Kinderzuschlag erhalten Eltern (sowohl Paare als auch Alleinerziehende), die zwar genug Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt haben, aber finanzielle Unterstützung für den Bedarf ihrer Kinder benötigen. Vorhandenes Einkommen ist damit die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Zusätzlich muss das Einkommen eine gewisse Mindesthöhe erreichen, da der Kindergeldzuschlag bei Unterschreitung als nicht existenzsichernd abgelehnt wird. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, insbesondere dem Mindesteinkommen inkl. Berechnungsbeispielen unter
Über eine Million Kinder bekommen Kinderzuschlag
Wie wichtig die ergänzenden Leistungen sind, zeigt die aktuelle Statistik. Zum Jahresende 2025 erhielten rund 1,45 Millionen Kinder den Kinderzuschlag und es wurden über 590.000 Familien davor bewahrt, Bürgergeld beantragen zu müssen.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt seit 2025 297 € je Kind. Dabei markieren die 297 € den Höchstsatz. Anrechenbares Einkommen sowohl des Kindes als auch der Eltern (wenn es den Elternbedarf übersteigt) sowie eventuelles Vermögen oberhalb der Freibeträge reduzieren den Kindergeldzuschlag.
Wie auch das Kindergeld, wird der Kinderzuschlag pro Kind bewilligt. Wie viel Kinderzuschlag Eltern maximal bekommen können, hängt entsprechend von der Anzahl der berechtigten Kinder im Haushalt ab, siehe Tabelle
| Anzahl | Kinderzuschlag 2025 / 2026 |
|---|---|
| 1 Kind | 297 € |
| 2 Kinder | 595 € |
| 3 Kinder | 891 € |
| 4 Kinder | 1.188 € |
| 5 Kinder | 1.485 € |
| jedes weitere Kind | + 297 € |
Kinderzuschlag Rechner
Mit dem Kinderzuschlag Rechner können Sie mit nur wenigen Angaben direkt online berechnen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und wie viel die Familienkasse tatsächlich auszahlt. Die KiZ Berechnung erfolgt dabei anonym und nach aktueller Rechtslage.
Auszahlungstermine – wann ist der Kinderzuschlag auf dem Konto?
Kinderzuschlag Antrag
Kinderzuschlag wird nur auf Antrag bewilligt und diesen müssen Eltern bei der Familienkasse stellen, die für das Kindergeld zuständig ist. Hinweise und Details zur KiZ Beantragung unter Kinderzuschlag Antrag.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Wird der Kinderzuschlag bewilligt, haben Eltern zusätzlich Anspruch auf finanzielle Förderung aus dem Bildungspaket. Darunter fallen z.B.:
- kostenloses Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten
- Zuschüsse für Schulbedarf und Lernförderung
- Übernahme der Fahrtkosten zur Schule
- Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt
Einige Leistungen werden automatisch gewährt, andere wiederum gibt es nur auf Antrag. Alles Wichtige dazu unter Bildungspaket.
Peter Piekarz ist Steuerfachangestellter mit mehrjähriger Kanzleipraxis. Als Gründer und Chefredakteur führt er die Verlagsgesellschaft Piekarz, 2007 als Pikay Media gestartet und seit 2020 unter heutigem Namen aktiv. Seit über 20 Jahren publiziert er zu sozialrechtlichen Fragen und angrenzenden gesellschaftspolitischen Themen und hat mehr als 1.000 Fach- und News-Beiträge verfasst. Schulbuchverlage lizenzieren regelmäßig seine anschaulichen Infografiken; Online-Medien verlinken seine Artikel als verlässliche Quelle.

