Zum Inhalt springen

Kinderzuschlag Rechner – Höhe direkt online berechnen

Taschenrechner mit Notizblock und Stift und Laptop

292 Euro je Kind und Monat – das ist der Kinderzuschlag Höchstsatz, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Mit unserem Kinderzuschlag Rechner prüfen Sie mit nur wenigen Klicks, ob generell ein Anspruch vorliegt und wenn ja, in welcher Höhe. Nach Eingabe aller notwendigen Angaben und Zahlen erhalten Sie eine Auswertung mit der gesamten Berechnung zum Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag Rechner

Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein. Sollten Sie eine dieser Fragen nicht bestätigen können, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag:
Beziehen Sie Kindergeld?
Erreicht Ihr monatliches Bruttoeinkommen die Mindest­einkommensgrenze?
Für Elternpaare 900€ brutto, für Alleinerziehende 600€ brutto.
Wohnen Ihre Kinder in Ihrem Haushalt und sind sie jünger als 25 Jahre?
Sind Ihre Kinder ledig?
Es wird angenommen, dass Sie der Haushaltsvorstand sind.
{{ message }}
Ich habe einen Partner bzw. eine Partnerin: Ja, wenn Sie mit einem Ehepartner/ Lebenspartner zusammen leben. Die Angabe des Partners ist zur Ermittlung des Gesamtbedarfs erforderlich sowie bei der Festlegung des Mindesteinkommens
In meinem/ unserem Haushalt leben folgende Kinder...
{{others.select}}
{{ message }}
Monatliche (Kalt)Miete (bei Eigentümern: monatliche Zinsbelastung)
€ monatlich Bitte tragen Sie die Kaltmiete für den privat genutzten Wohnraum ein. Bei selbstgenutzten Wohneigentum nur die monatliche Zinsbelastung (ohne Tilgungsanteil!)
Bitte beachten Sie auch, dass nur die Miete für den privat genutzten Wohnraum anzugeben ist, Anteile für Miete von Möbeln oder Haushaltsgeräten sowie Stellplätzen, Garagen, Carports etc. gehören nicht dazu
Nebenkosten (ohne Heizkosten)
€ monatlich Die Nebenkosten müssen hier ohne die Heizkosten angegeben werden.
Der Haushaltsstrom gehört nicht dazu.
Regelmäßig gehören dazu:
  • Grundsteuer und öffentliche Abgaben
  • Wasser und Abwasser
  • Straßenreinigung
  • Müllentsorgung
  • Hausmeister
  • Schornsteinfeger
  • Sach- und Haftplichtversicherung
  • etc.

Welche Nebenkosten bei Ihnen anfallen, können Sie in Ihrem Mietvertrag oder der letzten Nebenkostenabrechnung entnehmen.
Heizkosten
€ monatlich Tragen Sie hier bitte ihre Heizkosten getrennt von den übrigen Nebenkosten ein. Sollte die Warmwassererwärmung nicht in den Heizkosten enthalten sein (dezentrale Warmwassererwärmung mit Gastherme, Boiler, Durchlauferhitzer etc. - dann bitte beim nächsten Kästchen "Nein" ankreuzen.
Warmwasserkosten in Heizkosten Wird Warmwasser dezentral erwärmt, z.B. mit Gastherme, Boiler, Durchlauferhitzer etc. - dann bitte "Nein" ankreuzen.
{{ message }}
Meine PartnerIn ist bzw. ich selbst bin schwanger (ab 13. Schwangerschaftswoche) Bei Bestehen einer Schwangerschaft ist hier ein Haken zu setzen, da diese einen Mehrbedarf begründet
Kostenaufwändige Ernährung aufgrund von verzehrenden Krankheiten - beispielsweise ein fortgeschrittenes Krebsleiden, HIV-Infektion oder Niereninsuffizienz - begründet einen Mehrbedarf in Höhe von bis zu 10% (höchstens 56,30 €) bzw. 20% (höchstens 112,60 €) der maßgeblichen Regelbedarfsstufe im Monat zu. Nähere Informationen erteilt ihr Jobcenter.
{{ message }}
Eigenes Einkommen
Brutto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten sechs Monate eintragen.
Netto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate eintragen.
sonstiges Einkommen (ohne Kindergeld)
€ monatlich Sonstiges Einkommen sind Einkünfte, die keine Erwerbseinkünfte sind. Dazu zählen bspw.
  • Kapitaleinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen (z.B. Egehattenunterhalt, Trennungsunterhalt)
  • Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Insolvenzgeld
Einkommen aus Selbstständigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Einkommen aus Selbständigkeit der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
Einkommen des Partners
Brutto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
Netto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
sonstiges Einkommen (ohne Kindergeld)
€ monatlich Sonstiges Einkommen sind Einkünfte, die keine Erwerbseinkünfte sind. Dazu zählen bspw.
  • Kapitaleinkünfte
  • Mieteinnahmen
  • Renten
  • Unterhaltszahlungen (z.B. Egehattenunterhalt, Trennungsunterhalt)
  • Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Insolvenzgeld
Einkommen aus Selbstständigkeit
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Einkommen aus Selbständigkeit der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
Erhalten Sie bisher Wohngeld? Wenn ja, bitte ankreuzen.
Wohngeld bisher € monatlich Tragen Sie bitte den monatlichen Betrag des Wohngeldes ein (diesen können Sie dem Kontoauszug oder auch dem Bewilligungsbescheid entnehmen
Absetzbeträge Dazu gehören Beiträge zu Versicherungen die gesetzlich vorgeschrieben oder angemessen sind, und Werbungskosten:
  • freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altervorsorge für nicht Rentenversicherungspflichtige
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Riester-Rente
  • Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
€ monatlich
Einkommen der Kinder
Kind {{i+1}} ({{childrenTextTranslation[children[i].age].text}})
Unterhalt / Unterhaltsvorschuss
€ monatlich Monatlicher Betrag an Kindesunterhalt für das Kind oder Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt
Brutto-Einkommen
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Bruttoeinkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
Netto-Einkommen
€ monatlich Bitte das durchschnittliche Nettoeinkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) der letzten sechs Monate vor der Antragstellung eintragen.
BAföG / Berufsausbildungsbeihilfe
€ monatlich Erhät das Kind Ausbildungsförderung wie BAföG, Berufsausbidlungsbeihilfe oder auch Stipendien, so ist der monatliche Betrag hier einzutragen. Bitte beachten: Bei Bezug von BAföG ist der komplette Leistungssatz einzutragen, also auch der monatliche Darlehensanteil.
Nur wenn Sie kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit haben:
Falls Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung haben:
Wie hoch ist ihr Versicherungsbeitrag? (monatlich bzw. auf den Monat umgerechnet)
Falls Sie einen Riester-Vertrag haben:
Wie viel zahlen Sie auf diesen Vertrag ein? (monatlich bzw. auf den Monat umgerechnet)
{{message}}
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag.
Sie haben keinen Anspruch auf Kinderzuschlag.
Ungedeckter Bedarf:
{{calcKiZ.uncoveredwout}} €
Möglicher Kinderzuschlag
{{calcKiZ.realKiZ}} €
Da der Kinderzuschlag Ihren Bedarf nicht decken kann, besteht kein Anspruch.
Sie können zusätzlich noch Wohngeld beantragen.
Sie haben erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag, da Ihnen mit Kinderzuschlag weniger als 100€ fehlen.
Ihnen stehen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen - wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schuldbedarfspaket in Höhe von 195 Euro pro Schuljahr - zu. Außerdem müssen Sie keine KiTa-Gebühren zahlen.
Details der Berechnung anzeigen
Anzurechnendes Elterneinkommen: {{calcKiZ.parentsIncomeConsidered}} €
Bedarf der Eltern: -{{calcKiZ.needsParentsApartment}} €
Überschuss: {{calcKiZ.incomeDifference}} €
Anzurechnen auf Kinderzuschlag: {{calcKiZ.kizBalanceParents}} €
Aufschlüsselung:
Erwerbseinkommen zu 45%: {{calcKiZ.parentsAbzugWork}} €
Andere Einkünfte zu 100%: {{calcKiZ.parentsAbzugElse}} €
Vergleichsrechnung mit höchstmöglichen Kinderzuschlag
Bedarf der Familie: -{{calcKiZ.needsFamily}} €
Einnahmen der Familie (inkl.Kindergeld) : {{calcKiZ.totalIncome}} €
Maximal möglicher Kinderzuschlag für {{calcKiZ.children.length}} {{calcKiZ.children.length >= 2 ? 'Kinder' : 'Kind'}}: {{calcKiZ.possibleKiZ}} €
Ungedeckter Bedarf: (mit möglichem Kinderzuschlag) {{calcKiZ.uncoveredWithKiZ}} €
Ihr Kinderzuschlag Anspruch: {{calcKiZ.realKiZ}} €
Zurück
Weiter
Berechnen
Neu berechnen
Resultate Berechnung:
Aktuelle Belegung:

Alle Kinderzuschlag Auszahlungstermine im Überblick

Kinderzuschlag Erhöhung auf 292 Euro in 2024

Zum 01. Januar 2024 wurde der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag auf 292 Euro je Kind angehoben, inkl. 20 Euro Sofortzuschlag. In 2023 lag der KiZ Höchstsatz noch bei 250 Euro. Für 2025 ist geplant, dass Kinderzuschlag und Kindergeld zu der geplanten Kindergrundsicherung verschmelzen.

Kinderzuschlagrechner prüft generellen Anspruch

Im Vorfeld prüft der Rechner, ob die Kinderzuschlag Voraussetzungen erfüllt werden und so ein genereller Anspruch gegeben ist. Hierzu müssen alle der folgenden Fragen mit ja beantwortet werden.

  • Anspruch auf Kindergeld?
  • sind die Kinder unter 25 und leben im Haushalt der Eltern?
  • sind die Kinder ledig?
  • wird das Mindesteinkommen (600 € Alleinerziehende / 900 € Paare) erreicht?

Nur wenn alle vier Fragen mit ja beantwortet werden, kann überhaupt mit dem Kinderzuschlag Rechner der Anspruch auf Höhe der Leistungen errechnet werden.

Ermittlung des Bedarfs

Persönlicher Bedarf

Zunächst muss im Kinderzuschlag Rechner der Bedarf der Familie ermittelt werden. Hierzu müssen alle Familienmitglieder eingetragen werden. Da Kinder abhängig vom Alter einen unterschiedlich hohen Bedarf haben (der den Bürgergeld Regelbedarfen nach SGB II entspricht), sind Kinder altersabhängig einzutragen. Die aktuellen Kindergeld-Beträge sind im Kinderzuschlag Rechner hinterlegt und müssen nicht gesondert als Einkommen eingetragen werden.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Kosten für eine Wohnung gehören mit zum Bedarf der Familie. Ausgenommen sind Stromkosten, diese müssen nicht im Kinderzuschlag Rechner eingetragen werden, da diese bei einem Bürgergeld Bezug auch nicht vom Jobcenter übernommen werden. Wird aber Warmwasser dezentral erwärmt, beispielsweise mit einem Durchlauferhitzer oder Boiler, so müssen Sie Warmwasserkosten in Heizkosten mit Nein ankreuzen. Hierdurch erhöht sich der Bedarf der Familie um den Mehrbedarf für Warmewasseraufbereitung.

Wichtig: Anders als beim Bürgergeld, wo die Kosten der Unterkunft und Heizung nach Kopfzahl der Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden, erfolgt die Berechnung der Wohnkosten beim Kinderzuschlag nach einem prozentualem Wert aus dem Be­richt über die Hö­he des steu­er­frei zu stel­len­den Exis­tenz­mi­ni­mums von Er­wach­se­nen und Kin­dern für die Jahre 2023 und 2024 (14. Exis­tenz­mi­ni­mum­be­richt). Hieraus ergeben sich für die Kinderzuschlag Berechnung folgende Wohnanteile für die Eltern:

Alleinerziehende mitWohnanteil des Elternteils in %Elternpaare mitWohnanteil der Eltern in %
1 Kind771 Kind83
2 Kindern632 Kindern71
3 Kindern533 Kindern62
4 Kindern464 Kindern55
5 Kindern405 Kindern50

Nachdem die Wohnkosten und das Einkommen der Familie eingetragen wurden, führt der Kinderzuschlag Rechner im Hintergrund zwei Rechnungen durch. Die erste Rechnung bezieht sich auf die Deckung des Bedarfs der gesamten Familie aus Einkommen, Kindergeld, ggf. Wohngeld (sofern im Rechner angekreuzt) und dem zustehenden Kinderzuschlag. Die zweite Rechnung bezieht sich ausschließlich auf die Bedarfsdeckung der Eltern – also ob diese mit dem eigenen Einkommen ihren Bedarf decken können, so dass der Kinderzuschlag nur zur Deckung des Bedarfs der Kinder gezahlt wird, was der Grundgedanke des Kinderzuschlags ist.

Kinderzuschlag Rechner Ergebnis

Nach der Berechnung erhalten Sie aus dem Kinderzuschlagrechner ein Ergebnis, in dem geschrieben steht, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben oder nicht. Darüber hinaus steht eine detaillierte Berechnung des Bedarfs sowie der Einkommensanrechnung zur Verfügung. Ja nach Höhe des Anspruchs bzw. der Unterdeckung des Bedarfs erfolgen Hinweise auf einen möglichen Wohngeld-Antrag, einen erweiterten Zugang zum Kinderzuschlag, sofern die Unterdeckung nur 100 Euro beträgt sowie Hinweise zu möglichen Bildungs- und Teilhabeleistungen.

Quellen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beraet-ueber-sofortzuschlag-fuer-kinder-193758