Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Sozialleistung für einkommensschwache Eltern, die von der Familienkasse zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt wird. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt monatlich bis zu 297 Euro je Kind. Der Zuschlag soll das Einkommen der Eltern aufstocken und im Kern verhindern, dass Eltern „nur“ aufgrund der Kinder auf Bürgergeld angewiesen sind.
Kinderzuschlag 2025 – bis 297 Euro je Kind
In 2025 wurde neben dem Kindergeld auch der Kindersofortzuschlag, der bereits im Kinderzuschlag enthalten ist, von monatlich 20 Euro auf 25 Euro angehoben. Aus diesem Grund stieg auch der Kinderzuschlag in 2025 um 5 Euro von 292 Euro in 2024 auf nun 297 Euro.
Wer bekommt Kinderzuschlag?
Kinderzuschlag erhalten Eltern (sowohl Paare als auch Alleinerziehende), die zwar genug Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt haben, aber finanzielle Unterstützung für den Bedarf ihrer Kinder benötigen. Vorhandenes Einkommen ist damit die wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Zusätzlich muss das Einkommen eine gewisse Mindesthöhe erreichen, da der Kindergeldzuschlag bei Unterschreitung als nicht existenzsichernd abgelehnt wird. Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, insbesondere dem Mindesteinkommen inkl. Berechnungsbeispielen unter
Über eine Million Kinder bekommen Kinderzuschlag
Wie wichtig die ergänzenden Leistungen sind, zeigt die aktuelle Statistik. Zum Jahresende 2023 erhielten über eine Million Kinder den Kinderzuschlag und es wurden über 400.000 Familien davor bewahrt, Bürgergeld beantragen zu müssen.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag beträgt seit 2025 297 Euro je Kind, im Vorjahr waren es 292 Euro. Dabei markieren die 297 Euro den Höchstsatz. Anrechenbares Einkommen sowohl des Kindes als auch der Eltern (wenn es den Elternbedarf übersteigt) sowie eventuelles Vermögen oberhalb der Freibeträge reduzieren den Kindergeldzuschlag.
Wie auch das Kindergeld, wird der Kinderzuschlag pro Kind bewilligt. Wie viel Kinderzuschlag Eltern maximal bekommen können, hängt entsprechend von der Anzahl der berechtigten Kinder im Haushalt ab, siehe Tabelle
Anzahl | Kinderzuschlag 2024 | Kinderzuschlag 2025 |
---|---|---|
1 Kind | 292 EUR | 297 EUR |
2 Kinder | 584 EUR | 595 EUR |
3 Kinder | 876 EUR | 891 EUR |
4 Kinder | 1.168 EUR | 1.188 EUR |
5 Kinder | 1.460 EUR | 1.485 EUR |
jedes weitere Kind | + 292 EUR | + 297 EUR |
Kinderzuschlag Rechner
Mit dem Kinderzuschlag Rechner können Sie mit nur wenigen Angaben direkt online berechnen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und wie viel die Familienkasse tatsächlich auszahlt. Die KiZ Berechnung erfolgt dabei anonym und nach aktueller Rechtslage.
Auszahlungstermine – wann ist der Kinderzuschlag auf dem Konto?
Kinderzuschlag Antrag
Kinderzuschlag wird nur auf Antrag bewilligt und diesen müssen Eltern bei der Familienkasse stellen, die für das Kindergeld zuständig ist. Hinweise und Details zur KiZ Beantragung unter Kinderzuschlag Antrag.
Leistungen aus dem Bildungspaket
Wird der Kinderzuschlag bewilligt, haben Eltern zusätzlich Anspruch auf finanzielle Förderung aus dem Bildungspaket. Darunter fallen z.B.:
- kostenloses Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten
- Zuschüsse für Schulbedarf und Lernförderung
- Übernahme der Fahrtkosten zur Schule
- Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt
Einige Leistungen werden automatisch gewährt, andere wiederum gibt es nur auf Antrag. Alles Wichtige dazu unter Bildungspaket.